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Erste Hilfe outdoor

Erste Hilfe gesetzlich verpflichtet

Bin ich zur ersten Hilfe gesetzlich verpflichtet?

Jeder ist zur ersten Hilfe an seinem Mitmenschen gesetzlich verpflichtet. Bevor Sanitäter und Ärzte eintreffen wird jeder Anwesende zum Ersthelfer. Dabei befindet er sich in einer rechtlichen Situation, die ihn automatisch gegen Körperschäden gesetzlich versichert. Dagegen ist die unterlassene Hilfeleistung nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Sie kann mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Jeder Mensch ist in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, sofern er dadurch keine anderen dringenden Pflichten vernachlässigt und sofern er sich dadurch nicht selbst gefährdet.

Gerade auf Bergwanderungen oder Touren durch unwegsames Gelände wird die Erste Hilfe durch den nächsten Mitmenschen oft zum lebensrettenden Dienst. Sei es die Stabilisierung in eine ungefährliche oder halbwegs bequeme Lage, das Rufen der Bergwacht oder die mentale Unterstützung bis zum Eintreffen der Bergrettung – der Einsatz des Ersthelfers in den ersten Minuten und Stunden nach dem Unfall ist oft entscheidend für den weiteren Heilungsverlauf des Verletzten.


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